Partner von ReisePolice24.

Wer ist ReisePolice24?

ReisePolice24 ist ein Service der Mathias Jensch Versicherungsmakler GmbH & Co. KG in Dresden.

Nicht immer passen standardisierte Tarife von Versicherungsgesellschaften auf jedes Reisevorhaben. Die Möglichkeiten die Welt zu bereisen sind nahezu grenzenlos. Entsprechend passend sollte der Versicherungsschutz sein und der Zielgruppe sowie den Anforderungen und Vorgaben des jeweiligen Gastlandes entsprechen. Mit ReisePolice24.de bieten wir Reisenden eine Plattform um unsere hauseigenen exklusiven Sonderverträge unter die Lupe zu nehmen. Aus diesem Grund haben wir bedarfsgerechte zielgruppenrelevante Sonderprodukte konzipiert und mit namhaften großen Versicherern umgesetzt. Unsere Exklusivtarife sind vielfältig und zeichnen sich durch ein hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis aus. Sie reichen von der klassischen Absicherung für Privat- und Geschäftsreisende bis hin zur Absicherung von deutschen und ausländischen Sprach- und Bildungsreisenden sowie ausländischen Gästen in Deutschland, der EU und Schengen-Staaten.

Welche Versicherungen sind im Ausland unbedingt notwendig?

Ein absolutes Muss ist eine private Auslandskrankenversicherung, die Reisende bei akuten Erkrankungen oder einem Unfall im Ausland schützt. Versichert sind zum Beispiel Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, Zahnbehandlungen, Medikamente oder auch Such-, Rettungs- und Bergungskosten nach einem Unfall vor Ort. Der wichtige Krankenrücktransport ins Heimatland ist mit dem Auslands-Krankenschutz ebenfalls abgedeckt.

Neben der Krankenversicherung im Ausland ist eine Private Haftpflichtversicherung noch eine der wichtigsten Versicherungen die jeder auf Reisen im Gepäck haben sollte. Die Privathaftpflichtversicherung umfasst die wesentlichen Haftungsrisiken des Privatlebens wie Personen, Sach- und Vermögensschäden.

Je nach Bedarf des Kunden sind auch weitere Zusatzversicherungen wie Reiserücktrittsversicherung, Reise-Unfallversicherung oder eine Reisegepäckversicherung sinnvoll. Auch dafür bieten wir Versicherungslösungen an.

Tipp! Wir empfehlen unseren Kunden vor Versicherungsabschluss zunächst immer auch die heimischen Versicherungsverträge zu überprüfen. Manchmal besteht noch Versicherungsschutz über die Eltern oder eine eigens abgeschlossene Privathaftpflicht oder Unfallversicherung z.B. beinhaltet möglicherweise schon den benötigten Auslandsschutz.

Ich bin gesetzlich krankenversichert, was sollte ich beachten?

Zunächst einmal ist es wichtig im Vorfeld den heimischen deutschen Krankenversicherungsschutz mit der Krankenkasse zu besprechen und sich beraten zu lassen. Gerade bei langfristigen Reisen, die länger als 3 Monate andauern, kann der Versicherungsschutz in Form einer Anwartschaft auf „ruhend“ gestellt oder gar gekündigt werden. Hier gilt es die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten. Der Krankenkasse ist eine private Auslandskrankenversicherung als "anderweitige Absicherung im Krankheitsfall" sowie ein lückenloser Versicherungsschutz wichtig.

Gesetzlich Krankenversicherte sind bei Reisen innerhalb Europas bzw. in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, nach dem dort geltenden Recht geschützt. Jedoch entspricht der Umfang dieses Schutzes im Gastland höchst selten den gewohnten Leistungen in Deutschland. In allen anderen außereuropäischen Ländern besteht über die Deutschen Krankenkassen gar kein Krankenversicherungsschutz. Umso bedeutsamer ist es daher, mit Beginn der Auslandsreise, einen Auslandskrankenschutz abzuschließen, der Kosten für unvorhersehbare Notfälle wie Krankheiten und Unfälle absichert. Dieser übernimmt zudem auch Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland, der im Ernstfall weit über 50.000 Euro kosten kann und von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht finanziert wird.

Gelegentlich erhalten wir Anfragen von Personen, die sich alleinig auf einen günstigen staatlichen Versicherungsschutz im Gastland verlassen und sich die Kosten für eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung einsparen möchten. Davon raten wir ab! Der Versicherungsschutz im Gastland ist oft nur auf das jeweilige Land beschränkt. Möchte man dann doch mal einen Abstecher in andere Reiseländer machen, steht man ohne Versicherungsschutz da. Auch Selbstbehalte, nicht vollumfängliche Kostenübernahmen und begrenzte Leistungsumfänge der Tarife sind zu bedenken. Nicht selten ist auch hier der so wichtige Rücktransport ins Heimatland des Versicherten nicht inbegriffen.

Wozu benötige ich eine Anwartschaftsversicherung?

Wer sich entscheidet für längere Zeit ins außereuropäische Ausland zu gehen, sollte für die Reisedauer einen umfangreichen Privaten Auslandskrankenschutz abschließen. Die meisten Reisenden beenden Ihren Gesetzlichen Krankenversicherungsschutz bei Ihrer Krankenkasse bevor Sie ins Ausland verreisen und sparen sich so die vollen Beiträge für ihre inländische Krankenversicherung. Jedoch ist die Kündigung des Versicherungsschutzes bei der Krankenkasse nicht immer von Vorteil, nämlich dann, wenn Sie nach Deutschland zurückkehren und zum Beispiel Ihre Krankenkasse nicht frei wählen können, nach Ihrer Rückkehr selbständig tätig werden und Ihren Anspruch auf Krankengeld verlieren oder während der Reise langfristig erkranken und Sie auch nach Ihrer Rückkehr immer noch behandelt werden müssen. Um derartige Nachteile und eventuelle Streitigkeiten mit dem Versicherer zu vermeiden können Sie Ihre Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf eine sogenannte Anwartschaft umstellen lassen. Hierbei "ruht" Ihr Versicherungsschutz in Deutschland für die Zeit des Auslandsaufenthaltes. Die Anwartschaftsversicherung bietet keinen Krankenversicherungsschutz, sondern ist lediglich die Versicherung, dass zu einem späteren Zeitpunkt der Vertrag bei Ihrer früheren Krankenkasse unverändert wieder aufgenommen werden kann.

Anwartschaften sind kein Muss und nur in bestimmten Situationen sinnvoll. Dabei spielt es auch eine Rolle, ob man in Deutschland privat oder gesetzlich krankenversichert ist. Relevant ist eine Anwartschaft eher für Privat Versicherte, die mit der „Ruhensversicherung“ zum Beispiel erneute Gesundheitschecks oder Wartezeiten umgehen wollen, die beim Wiedereintritt in die PKV anfallen könnten. Mit einer Anwartschaftsversicherung greift der volle tarifliche Versicherungsschutz bereits vom ersten Tag des Wiedereintritts in die PKV. Insbesondere wenn Versicherte Ihre Altersrückstellungen nicht verlieren möchten, kann mit der Anwartschaft auf lange Sicht gespart werden, da bei Wiedereintritt mit einer Anwartschaft nicht das aktuelle Alter für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird, sondern weiterhin das Alter, zu dem der Versicherungstarif das erste Mal berechnet wurde.

Wie kann ich mich und meine mitreisenden Familienangehörigen versichern?

Für kurzfristige Reisen - bis zu 8 Wochen - können sich Familien mit der Jahres-Reisekrankenversicherung absichern. Die Jahrespolice schützt Ihre Familie weltweit bei Auslandsreisen vor den Kosten eintretender Krankheiten oder Unfallfolgen.

Für Familien die längerfristig ins Ausland verreisen bieten wir umfangreiche Langzeit-Auslandskrankenversicherungen bis zu 18 Monaten (z.B. ReisePolice TRAVELLER) bzw. maximal 5 Jahren Reisedauer (z.B. ReisePolice EXPAT). Fakt ist: je länger eine Reise dauert, desto höher ist auch die Gefahr, dass ein Familienmitglied im Ausland erkrankt. Unsere Langzeit-Versicherungstarife für Familien bieten Ihnen die gleichen Leistungen wie eine Jahres-Reisekrankenversicherung mit dem Unterschied, dass diese längere Reisezeiten abdecken. Mitversicherte Leistungen sind beispielsweise die Organisation und Kosten für eine notwendige Betreuung versicherter minderjähriger Kinder, wenn die mitreisende Betreuungsperson wegen Krankheit, Unfall oder Tod ausfällt und das Kind alleine zurück- bzw. weiterreisen muss. Muss das Kind selbst stationär behandelt werden, sind z.B. auch die Kosten für eine Begleitperson mitversichert. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern zu einem passenden Familien-Tarif.

Benötige ich bei Abschluss des Versicherungsschutzes einen deutschen Hauptwohnsitz?

Ja! Für Deutsche die ins Ausland verreisen gilt - bei Vertragsabschluss muss der Hauptwohnsitz in Deutschland sein.

Was bedeutet Selbstbeteiligung?

Einige Tarife können mit einem so genannten Selbstbehalt, auch Eigenanteil genannt, abgeschlossen werden. Im Schadensfall bedeutet das für den Versicherten, dass ein vom Versicherer festgelegter Betrag von Ihnen selbst als Risikoanteil getragen werden muss und nicht zurückerstattet wird. Die Versicherung zahlt alle Schäden, die über den vereinbarten Selbstbehalt hinausgehen. Die sog. Selbstbeteiligung wird, je nach Tarifwahl, meist jährlich oder pro Schadenfall vereinbart.

Tarife "mit Selbstbeteiligung" sind günstiger, da der Versicherer nicht das gesamte Schadenrisiko tragen muss und der versicherte Reisende für kleinere Schadenfälle mitzahlt. Des Weiteren kommt es bei Versicherungen mit Eigenanteil meist zu weniger Schäden da die Versicherten umsichtiger im Verhalten bei Leistungsfällen sind. Somit haben die Versicherungsunternehmen weniger Kosten und können die Versicherungsbeiträge langfristig niedrig halten.

Ich befinde mich schon im Ausland und benötige Versicherungsschutz.

Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist ein Versicherungsabschluss aus dem Ausland bei den meisten Versicherern nicht mehr möglich. Dennoch gibt es im Einzelfall Ausnahmen und Möglichkeiten einen Versicherungsschutz zu beantragen.

Wenn Sie sich bereits im Ausland befinden und einen Versicherungsschutz benötigen, senden Sie uns bitte eine Emailanfrage und schildern uns Ihre Situation und geben uns ein paar Eckdaten zum weiteren Reiseverlauf. Folgende Angaben wären dafür hilfreich: Ihr Alter, seit wann sind Sie bereits im Ausland, wo ist Ihr Hauptwohnsitz, welche Staatsbürgerschaft haben Sie, was genau machen Sie im Ausland (privat/beruflich/Studium etc.), welche Länder möchten Sie bereisen (mit oder ohne USA/Kanada), wo halten Sie sich derzeit auf, haben Sie bereits eine Vorversicherung? Wenn ja, nennen Sie uns bitte die Versicherungszeiten und den Namen der Versicherungsgesellschaft.

Kann ich meinen Versicherungsschutz verlängern?

Manchmal ändern sich Reisepläne ganz unverhofft und die Versicherungszeiten reichen nicht aus, da zum Beispiel die Reise länger als erwartet fortgesetzt werden soll. Sofern es die Höchstversicherungsdauer Ihres Versicherungstarifes zulässt, kann eine Verlängerung beim Versicherer formlos beantragt werden. Es gilt allerdings zu beachten, dass jede Verlängerungsanfrage vom Versicherer geprüft und entsprechend darüber entschieden wird. Um das Risiko einer Ablehnung der Verlängerung zu umgehen, empfehlen wir allen Reisenden im Vorfeld den Versicherungsschutz für die längst mögliche Reisezeit im Ausland abzuschließen.

Sollte der ungünstigste Fall - die Ablehnung der Verlängerung - eintreten, bemühen wir uns gern nach Alternativen für Sie, so dass Sie weiterhin einen umfangreichen Versicherungsschutz im Ausland genießen können. Bitte sprechen Sie uns in diesen Fällen direkt an!

Ich komme eher als erwartet wieder nach Hause, kann ich meine Versicherung kündigen?

Wer seine Reise vorzeitig beendet, kann den Auslandsreiseschutz mit der Rückreise kündigen. Zuviel gezahlte Versicherungsbeiträge werden dann selbstverständlich zurückerstattet.

© 2011 - 2024 ReisePolice24
Partner-ID: 1