Reisegepäckversicherung vergleichen & online abschließen


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Kaum hat der Urlaub begonnen, kommt am Zielland der Koffer zu spät oder gar nicht erst an. Im Mietwagen wurde eingebrochen und sämtliche Wertsachen gestohlen. Der Laptop ist aufgrund eines Blitzschlags nicht mehr funktionstüchtig. Was nun? Unsere Reisegepäckversicherung ReisePolice GEPÄCKSCHUTZ gilt für Reisen im Ausland und übernimmt die Kosten für Abhandenkommen, Diebstahl, Raub, Lieferfristüberschreitungen, Zerstörung und Beschädigungen am Reisegepäck. Als Reisegepäck gelten Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die Sie auf einer Reise mitnehmen. Hierzu zählen auch Sportgeräte und technische Geräte, die im Schadenfall gemäß den Entschädigungsgrenzen bzw. deren Zeitwert erstattet werden.


Produktübersicht

Wichtige Informationen auf einen Blick

Das sollten Sie wissen
 
Tarifbezeichnung: ReisePolice GEPÄCK-SCHUTZ
Produkt: Reise-Gepäckversicherung für eine Reise
Versicherungsfähig sind: Deutsche im Ausland
Ideal für:
Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland, die im Rahmen privater Reisen ins Ausland verreisen
Geltungsbereich:
weltweit
Schutz im Heimatland: -
Maximale Reisedauer: bis zu 5 Jahre (60 Monate)
Altersgrenzen: -
Selbstbeteiligung: 100 EUR Selbstbehalt je Versicherungsfall
Tarifvarianten: -
Zusatzbausteine: -
Günstiger Tarif:
ab 9,00 € pro Monat
   
Zahlweise:
einmalig oder monatlich per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder Paypal
Abschlussfrist:
jederzeit vor Reiseantritt möglich
Vertragsverlängerung: auf Anfrage ist eine Verlängerung innerhalb der Höchstversicherungsdauer möglich
Kündigung: monatsgenau in Schriftform (E-mail, Fax, Brief) möglich
Vorzeitige Rückreise: Sie können den Versicherungsschutz bei einer vorzeitigen Beendigung der Auslandsreise beenden. Bitte reichen Sie uns hierfür einen geeigneten Nachweis ein (z.B. ein Flugticket oder einen neuen Versicherungsnachweis). Ihr Vertrag wird in diesem Fall frühestens zu dem Zeitpunkt beendet, an dem wir oder die HanseMerkur über die vorzeitige Beendigung ihrer Reise Kenntnis erlangen.
Beitragsrückerstattung: Zu viel gezahlte Prämien werden anteilig erstattet.

Leistungen

Reise-Gepäckversicherung

Leistungen: Reisegepäckversicherung
ReisePolice GEPÄCK-SCHUTZ
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall
100 EUR
Versicherte Ereignisse:
Beschädigung von in Fremdgewahrsam gegebenem Reisegepäck
Lieferfristüberschreitungen  
Strafbare Handlungen Dritter  
Schäden bei Verkehrsunfällen  
Schäden durch Brand, Explosion oder Elementarereignisse  
Versicherungssummen:
Je versichertem Schadenereignis leisten wir maximal bis zu der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme wahlweise
1.000 €, 2.000 €, 3.000 €, 4.000 € 
Versicherte Sachen:
Reisegepäck - Als Reisegepäck gelten Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die Sie auf einer Reise mitnehmen, sowie Geschenke und Reiseandenken, die Sie während der Reise erwerben. Versichert sind auch Laptops, allerdings ohne Zubehör und Software. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt oder während der Reise erworben werden, sind nicht versichert.
Sportgeräte - jeweils mit Zubehör (nicht jedoch Motoren) sind nur versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden.
Wertsachen im Sinne dieser Bestimmung sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto-, Filmapparate, jeweils mit Zubehör, Spielekonsolen und Mobiltelefone (nicht jedoch Autotelefone) mit Zubehör.  
Entschädigungsgrenzen:
Für die nachstehend aufgeführten Sachen ist die Entschädigung auf folgende Summen begrenzt:  
Wertsachen gemäß oben stehender Auflistung bis zu
50% der Vers.-summe
Laptops (ohne Zubehör und Software) bis zu
50% der Vers.-summe
Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte sowie Mobiltelefone (nicht versichert sind Autotelefone), jeweils mit Zubehör
250 EUR
Golf- und Taucherausrüstungen, Fahrräder, jeweils mit Zubehör
500 EUR
Wellenbretter, Segelsurfgeräte, jeweils mit Zubehör
500 EUR
Musikinstrumente mit Zubehör (sofern zu privaten Zwecken mitgeführt)
250 EUR
Audio-Player, tragbare DVD-Player
250 EUR
Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen
250 EUR
Für Filme, Bild-, Ton- und Datenträger
Materialwert
Für Personalausweise, Reisepässe, Kraftfahrzeugpapiere und sonstige Ausweispapiere
amtliche Gebühren
Nicht versicherte Sachen:
Nicht versichert sind Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente aller Art, Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert, Zahngold, Prothesen jeder Art, elektronische Datenverarbeitungssysteme aller Art (Spielekonsolen, Audio-Player und Laptops sind versichert) inklusive Zubehör und Software, Schusswaffen jeder Art inklusive Zubehör sowie Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehör.  

Beiträge

Beitrag pro Monat:
Reisegepäckversicherung ReisePolice GEPÄCK-SCHUTZ
Einzelperson
Weltweit mit USA/Kanada
1. bis 60. Monat
Versicherungssumme
1.000 EUR
9,00 EUR
  2.000 EUR
13,00 EUR
  3.000 EUR
19,00 EUR
 
4.000 EUR
25,00 EUR

Online-Buchung

Tarifinformationen

Versicherer & Vertragspartner

HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg

Service

 
Sie haben Fragen zum Sondertarif ReisePolice GEPÄCK-SCHUTZ? Wir helfen Ihnen gerne weiter: +49 (0) 351 - 8328830

Fragen & Antworten (FAQ)

Für wen ist die Reisegepäckversicherung ReisePolice GEPÄCK-SCHUTZ sinnvoll?

Eine Reisegepäckversicherung ist dann sinnvoll, wenn Sie wertvolles Gepäck bei sich tragen und für längere Zeit im Ausland reisen. Der GEPÄCK-SCHUTZ sichert Ihr Reisegepäck im Falle von Zerstörung, Abhandenkommen und Beschädigungen, solange es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens oder Beherbergungsbetriebes befindet. Sollte Ihr Gepäck während der Reise durch Verkehrsunfälle, Elementarereignisse (z. B. Brand, Sturm, Überschwemmung) oder Diebstahl abhandenkommen bzw. zerstört oder beschädigt werden, ist es ebenfalls versichert. Im Schadenfall erhalten Sie eine Entschädigung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Welchen Wert bekomme ich erstattet?

Entschädigt werden stets der Zeitwert der abhanden gekommenen oder zerstörten Gegenstände bzw. die notwendigen Reparaturkosten bei Beschädigung des Reisegepäcks. Beachten Sie bitte die Entschädigungsgrenzen für bestimmte Wertgegenstände.

Ich mein Reisegepäck auch in einem Wohnmobil oder Auto versichert?

Für Schäden am Reisegepäck in unbeaufsichtigten Kraftfahrzeugen, Anhängern, Wassersportfahrzeugen leistet die Reisegepäckversicherung nur, soweit sich das Reisegepäck nicht einsehbar in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Innen- bzw. Kofferraum oder in mit dem Fahrzeug fest verbundenen Gepäckboxen befindet. Als Beaufsichtigung gilt nur die ständige Anwesenheit einer versicherten Person oder einer von ihr beauftragten Vertrauensperson beim zu sichernden Objekt, nicht jedoch die Bewachung eines zur allgemeinen Benutzung offen stehenden Ortes (z.B. Parkplatz, Hafen). Versicherungsschutz besteht, wenn nachweislich der Schaden tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr eingetreten ist oder der Schaden während einer Fahrtunterbrechung von nicht länger als 2 Stunden eingetreten ist. Hinweis: Wird bei Reisen im Kraftfahrzeug das Reisegepäck nicht unverzüglich nach der Ankunft vor der ständigen Wohnung entladen, so endet der Versicherungsschutz bereits mit dieser Ankunft.

Sind meine Sachen im Ausland auch bei Camping versichert?

Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck während des Zeltens oder Campings durch strafbare Handlungen Dritter besteht nur auf offiziellen (von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmern eingerichteten) Campingplätzen. Lassen Sie Sachen unbeaufsichtigt im Zelt zurück, so besteht Versicherungsschutz für Schäden nur, wenn nachweislich der Schaden tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr eingetreten und das Zelt geschlossen ist. Wertsachen sind im unbeaufsichtigten Zelt nicht versichert. Diese Gegenstände ersetzt ein Versicherer i.d.R. nur, sofern sie der Campingplatzleitung zur Aufbewahrung übergeben worden sind oder sich die Wertsachen in einem durch Verschluss ordnungsgemäß gesicherten Wohnwagen/Wohnmobil oder in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Kraftfahrzeug nicht einsehbar auf einem offiziellen Campingplatz befinden.

Ich hatte einen Schadenfall - wem sende ich die Schadenmeldung?

Schadenmeldungen senden Sie bitte im Original formlos per Brief an:
HanseMerkur Reiseversicherung AG
Reiseversicherung-Leistungsabteilung
Siegfried-Wedells-Platz 1
20352 Hamburg

Welche Nachweise muss ich im Schadenfall erbringen?

Schäden durch strafbare Handlungen Dritter müssen Sie unverzüglich der für den Schadenort zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Bitte lassen Sie sich das vollständige Polizeiprotokoll aushändigen. Schäden während der Beförderung durch ein Beförderungsunternehmen müssen Sie dort unverzüglich anzeigen. Bitte lassen Sie sich von dem Beförderungsunternehmen eine Bescheinigung über die Anzeige ausstellen. Schäden in einem Beherbergungsbetrieb müssen Sie auch der Leitung dieses Betriebes melden. Bitte lassen Sie sich von dem Beherbergungsbetrieb eine Bescheinigung über die Meldung ausstellen. Nehmen Sie an einer Pauschalreise teil, bitten wir Sie, den Schaden zusätzlich dem Reiseleiter zu melden. Bitte lassen Sie sich von dem Reiseleiter eine Bescheinigung über die Meldung ausstellen. Alle Unterlagen reichen Sie bitte immer im Original beim Versicherer ein.
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